Die Beiträge der Eltern für die Tagesfamilie richten sich nach dem Einkommen und dem Vermögen der Erziehungsberechtigten gemäss Steuerveranlagung für das Vorjahr.
Massgebend ist das steuerbare Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens gemäss Tarifliste.
Ihren persönlichen Tarif können Sie ganz einfach mit unserem Tarifrechner berechnen.
Die Kosten für Verpflegung, Übernachtung und weitere Spesen (Ausflüge, Autokilometer) werden bei der jeweiligen monatlichen Abrechnung zusätzlich verrechnet. Die Verpflegung wird nach Alter des Kindes festgelegt.
Pro Kind werden je nach Alter folgende Verpflegungsspesen verrechnet:
| Kleinkinder | Kindergarten/ Schulkinder |
Jugendliche | |
| 0 – 3 Jahre | 4 – 11 Jahre | 12 – 16 Jahre | |
| Zmorge | Fr. 1.50 | Fr. 2.50 | Fr. 3.00 |
| Zmittag | Fr. 3.50 | Fr. 5.50 | Fr. 7.00 |
| Znacht | Fr. 2.50 | Fr. 3.50 | Fr. 5.00 |
| Znüni/Zvieri | Fr. 1.50 | Fr. 2.00 | Fr. 3.00 |
Die Übernachtungspauschale pro Kind beträgt Fr. 15.--
Betreuungsstunden vor/nach dem Schlafen und in der Nacht werden nach Aufwand verrechnet
für 1 Kind, 1 Tag, Tarifstufe 16
| Betreuung 10 Std. pro Tag (1 Std. à Fr. 9.50) | Fr. | 95.00 |
| Kosten für Verpflegung (je nach Alter Fr. 9.00 - Fr. 18.00) | Fr. | 13.50 |
| Betreuung 1 Tag inkl. Verpflegung | Fr. | 108.50 |
| Kosten pro Monat (Annahme 4 Tage) inkl. Verpflegung | ca. Fr. | 434.00 |
Gemäss Art. 39 Abs. 1 Ziff. 3 Steuergesetz Nidwalden beträgt der Kinderbetreuungsabzug höchstens Fr. 10'000.00 pro Kind unter 15 Jahren und für das der Kinderabzug gemäss Ziffer 350 geltend gemacht werden kann, sofern für deren Betreuung durch Drittpersonen Kosten anfallen. Betragen die nachgewiesenen Kosten weniger als Fr. 10'000.00, kann nur dieser niedrigere Betrag gewährt werden.
Der Abzug kann nur geltend gemacht werden:
Der Abzug ist nur bei den Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber bei den direkten Bundessteuern möglich.
Der Abzug ist auch in der Wegleitung beschrieben. Download unter www.nw.ch/steuern.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Kantonale Steueramt Nidwalden, Abteilung natürliche Personen, Bahnhofplatz 3, 6371 Stans (Telefon 041 618 71 27).
Chum au! Es wird fantastisch. Grosses Indianer-Ehrenwort!
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