Die Beiträge der Eltern für die Tageskrippe richten sich nach dem Einkommen und dem Vermögen der Erziehungsberechtigten gemäss Steuerveranlagung für das Vorjahr.
Massgebend ist das steuerbare Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens gemäss Tarifliste.
Ihren persönlichen Tarif können Sie ganz einfach mit unserem Tarifrechner berechnen.
Im Betreuungstarif sind sämtliche Nebenkosten wie Verpflegung (Zmorge, Znüni, Mittagessen und Zvieri für jedes Alter) und alltägliche Pflegekosten wie Windeln, Zahnpflegemittel inbegriffen.
Abwesenheit infolge Krankheit oder Ferien wird nicht rückvergütet. Fehlt das Kind jedoch länger als einen Monat, bezahlen die Eltern einen Drittel des Betrages.
Zusätzliche Betreuungstage werden einzeln in Rechnung gestellt. Betreuungstage können nicht abgetauscht werden.
Gemäss Art. 39 Abs. 1 Ziff. 3 Steuergesetz Nidwalden beträgt der Kinderbetreuungsabzug höchstens Fr. 10'000.00 pro Kind unter 15 Jahren und für das der Kinderabzug gemäss Ziffer 350 geltend gemacht werden kann, sofern für deren Betreuung durch Drittpersonen Kosten anfallen. Betragen die nachgewiesenen Kosten weniger als Fr. 10'000.00, kann nur dieser niedrigere Betrag gewährt werden.
Der Abzug kann nur geltend gemacht werden:
Der Abzug ist nur bei den Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber bei den direkten Bundessteuern möglich.
Der Abzug ist auch in der Wegleitung beschrieben. Download unter www.nw.ch/steuern.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Kantonale Steueramt Nidwalden, Abteilung natürliche Personen, Bahnhofplatz 3, 6371 Stans (Telefon 041 618 71 27).
Chum au! Es wird fantastisch. Grosses Indianer-Ehrenwort!
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