
In Stans bieten wir Ihrem Kind in unseren drei Gruppen ein dem Alter entsprechendes Umfeld sowie entsprechende Förderung. Das 450-jährige Haus an der Nägeligasse 23 befindet sich im Zentrum von Stans und ist von einem naturnah gestalteten Garten umschlossen, der viel Platz fürs Entdecken, Spielen und Bewegen bietet.

Ein auf Kleinstkinder spezialisiertes Team kümmert sich liebevoll und individuell um Ihr Baby. In der passende Infrastruktur dürfen Babies und Kleinkinder täglich kleine Entwicklungsschritte machen und erleben schon früh Interaktionen mit Gleichaltrigen.

Bei den Tabaluga steht das Miteinander im Vordergrund. Das Fachpersonal weiss auf die Entwicklungsphasen dieser Kinder bestens zu reagieren und jedes wird entlang seiner Interessen gefördert.

Die ältesten Kinder dürfen ihre Selbstwirksamkeit in der Gruppe Gizmo erfahren und Ideen verwirklichen. Dieses Angebot steht auch Kindergartenkindern offen (inkl. Kindergartenbegleitung zu den Kindergärten in Stans).
In den altersgetrennten Gruppen Wirbelwind (Babys und Kleinkinder) und Rägeboge (Kleinkinder) und werden Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt betreut. In den Gruppe erfahren die Kinder eine bunte Gemeinschaft und werden ihrem Alter entsprechend gefördert.
In Hergiswil gehen die Kinder regelmässig in den Garten oder den Wald, in die Turnhalle oder zu den Spielplätzen in der Umgebung.


In der Kleinstkindergruppen werden Babys und Kleinstkinder in einer für sie angepassten Infrastruktur betreut. Das Fachpersonal kann für jedes Kleinstkind seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend eine passende Umgebung und passende Aktivitäten schaffen.

Die älteren Kinder stärken im Miteinander ihre Selbstwirksamkeit und können in der Gruppe Rägeboge ihre Ideen verwirklichen. Dieses Angebot steht auch Kindergartenkindern offen (inkl. Kindergartenbegleitung zu den Kindergärten in Hergiswil).
Im heimeligen Haus mit grossem Garten an der Buochserstrasse 12 betreuen wir die altersdurchmischte Gruppe Nemo mit Kindern im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt.
Mit den Kindern nutzen wir das vielfältige Angebot an Spiel- und Erkundungsmöglichkeiten von Ennetbürgen und machen auch Ausflüge im Kanton.

Wir setzen grossen Wert auf Rituale. Sie bieten den Kindern Sicherheit und sind ein wichtiger Bestandteil unseres Tagesablaufes.
In unseren Kitas in Stans, Hergiswil und Ennetbürgen sind immer wieder Plätze frei. Bitte erfassen Sie Ihren Betreuungswunsch in der Betreuungsanfrage und wir melden uns anschliessend gerne bei Ihnen.
Gerne können Sie nach Erhalt der Betreuungsanfrage den entsprechenden Standort besichtigen. Die Gruppenleitung vereinbart mit Ihnen dazu einen Termin.
Sobald Sie die Anmeldegebühr von Fr. 100.– (ab 2. Kind Fr. 50.– pro Kind) entrichtet haben, werden wir Ihnen den Betreuungsvertrag zustellen. Der Betreuungsvertrag ist verbindlich. Aus pädagogischen Gründen wird eine Mindestanwesenheit von einem ganzen Tag oder zwei Halbtagen vorausgesetzt.
Damit Ihr Kind die neue Umgebung und die Betreuungspersonen kennenlernen kann, vereinbaren wir mit den Eltern 6-10 Eingewöhnungstermine, bevor die offiziell vereinbarte Betreuung startet.
Abwesenheiten infolge Krankheit oder Ferien werden finanziell nicht rückvergütet. Wenn es die Möglichkeit auf der Gruppe zulässt, können Ferien nach Rücksprache mit der Gruppenleitung innerhalb eines Monates kompensiert werden.
Zusätzliche Betreuungstage können nach Absprache mit der Gruppenleitung in Anspruch genommen werden. Diese zusätzlich vereinbarten Betreuungstage werden einzeln in Rechnung gestellt. Die vertraglich festgelegten Betreuungstage können nicht abgetauscht werden.
Unser Pädagogisches Konzept beschreibt unsere pädagogische Grundhaltung und bildet das Fundament für die tägliche Arbeit der Betreuungspersonen.
Das Eingewöhnungskonzept Tageskrippe beschreibt den Ablauf der ersten 6 bis 10 Tage Ihres Kindes auf der Gruppe (vor Betreuungsbeginn). In der Eingewöhnung erhält das Kind Zeit, die neue Umgebung und die Betreuungspersonen kennenzulernen.
Die Allgemeine Bestimmungen Kindertagesstätten beschreiben die gegenseitigen Verpflichtungen sowie Rechte und sind integrierter Bestandteil der Betreuungsvereinbarung. Darin ist z.B. auch die Kompensationsregelung beschrieben.