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Wir stützen uns in erster Linie auf die Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die kantonalen Vorgaben. Wir informieren die Eltern und Mitarbeitenden regelmässig.
Die vorgeschriebenen Massnahmen des Bundes gelten bis am 19. April 2020. Informieren Sie sich bitte direkt über die Webseite des Bundes und des Kanton Nidwalden, um detaillierte Informationen zu bekommen. Die Kindertagesstätten und die Tagesfamilien / Nannys sind von diesen Massnahmen aktuell nicht betroffen (Stand 3.4.2020).
Verhaltensregeln BAG, 29.3.2020
Info Kanton Nidwalden: Schulbetrieb
Verhaltensregeln Bundesamt für Gesundheit (BAG), 2.3.2020
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